Flugfunkzeugnisse: Zulassung zur Prüfung beantragen


Allgemeine Informationen

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. Das Zeugnis erhalten Sie nach bestandener Flugfunkprüfung.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Die Prüfung können Sie an derzeit 7 Standorten der Bundesnetzagentur ablegen. Die Standorte sind Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Reutlingen, München und Leipzig.

In Deutschland gibt es verschiedene Flugfunkzeugnisse: 

Sie können jeweils nur ein Flugfunkzeugnis besitzen. Für dieses müssen Sie im Regelfall eine sogenannte Vollprüfung ablegen. Sollten Sie eine Vollprüfung nicht bestanden haben, können Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Für ein anderes Flugfunkzeugnis absolvieren Sie dann eine Zusatzprüfung – zum Beispiel, wenn Sie zusätzlich zu Sichtflugregeln auch nach Instrumentenflugregeln fliegen möchten. 

Für Flugfunk in englischer Sprache (zum Beispiel AZF E oder BZF E) müssen Sie neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachweisen. Dazu legen Sie die LP-Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab.
Die Prüfung für Ihr Flugfunkzeugnis können Sie auch im Rahmen einer Luftfahrerprüfung ablegen. Wenn Sie bereits die theoretische Prüfung einer Luftfahrtbehörde des Landes bestanden haben, melden Sie sich zusätzlich zur praktischen Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses an. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde, dass Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
 


Voraussetzungen

Für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb BZF II, BZF I und BZF E:

Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb BZF I:

Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb AZF:

Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb AZF E:


Erforderliche Unterlagen

Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen:

Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von BZF E und AZF E

Zulassung zur praktischen Prüfung für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen für Inhaberinnen oder Inhaber einer Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes 

Zulassung zur Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache (LP-Prüfung)

Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:


Gebühren (Kosten)

Überweisen Sie die Gebühr per Vorkasse an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Trier 
Kreditinstitut: BBK Saarbrücken 
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 
BIC: MARKDEF1750 

Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an: 

Die Gebühren betragen für die: 


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung zur Flugfunkprüfung online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Sie benötigen grundsätzlich einen Prüfungstermin. Vereinbaren Sie einen Prüfungstermin bei einem Standort der Bundesnetzagentur. Dies ist per Telefon, E-Mail oder vor Ort möglich. Sollten Sie keinen Prüfungstermin vereinbaren, meldet sich die gewählte Prüfungsstelle bei Ihnen mit einem Terminvorschlag.
Bezahlen Sie die Antragsgebühr nach Bestätigung des Prüfungstermins durch die Bundesnetzagentur.
Online-Antrag

Antrag per Post oder per E-Mail: 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse