Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen


Allgemeine Informationen

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an.


Verfahrensablauf

Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Antrag per Post:

Antrag online über das Kontaktformular:

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt