Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Gebühren (Kosten)

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: BBK Regensburg
Geben Sie den Verwendungszweck wie folgt an: 

Gebühr
35 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:


Voraussetzungen

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung Ihrer Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis online oder per Post oder per E-Mail beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.


Online-Antrag:

Antrag per Post oder per E-Mail:


Allgemeine Informationen

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Sie können die Anerkennung als Flugfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn Sie 

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland Inhaberin oder Inhaber jeweils nur eines Flugfunkzeugnisses sein können. Falls Sie also beispielsweise ein Flugfunkzeugnis beantragen, das zum Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln berechtigt, müssen Sie Ihr bisheriges Zeugnis, das ausschließlich zum Sprechfunk nach Sichtflugregeln berechtigt, zurückgeben. Sie fügen es dann Ihrem Antrag im Original oder bei der Online-Beantragung zunächst als digitale Kopie bei. Im Nachgang an die Online-Beantragung müssen Sie das Originalzeugnis postalisch bei der Bundesnetzagentur zurückgeben.

In Deutschland existieren die folgenden Flugfunkzeugnisse:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 226, Standort Mülheim
Adresse
Solinger Straße 16
45481 Mülheim an der Ruhr, Stadt