Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen beantragen


Allgemeine Informationen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie einen Frequenzbedarf für einen Nutzungszeitraum von maximal 30 zusammenhängenden Tagen haben, weil Sie zum Beispiel 

veranstalten, müssen Sie bei der BNetzA eine vereinfachte Frequenzzuteilung beantragen. Man spricht dabei auch von Kurzzeitfrequenzzuteilung. 

Sie stellen den Antrag online, per E-Mail oder per Post bei der für Sie zuständigen Außenstelle der BNetzA. Für den schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail können Sie ein Formular verwenden oder den Antrag alternativ auch formlos stellen.

Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist auf die im Antrag angegebene Veranstaltungen und ihre Standorte beschränkt.

Für manche Großveranstaltungen oder Veranstaltungsserien, wie Motorsport-Serien und Radrennen, sind besondere Antragsverfahren notwendig. Wenden Sie sich in solchen Fällen vor Antragstellung per E-Mail an die BNetzA oder informieren Sie sich auf der Internetseite der BNetzA.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen. 
 


Fristen

Sie sollten die Frequenzzuteilung spätestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.


Verfahrensablauf

Sie können die Zuteilung von Kurzzeitfrequenzen online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen: 

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA), zuständige Außenstellen für Anträge auf Kurzzeitfrequenzzuteilung

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 223, Frequenzzuteilung Kurzzeitnutzung
Adresse
Canisiusstrasse 21
55122 Mainz
(Referat 223)