Frequenzen für den Versuchsfunk beantragen


Allgemeine Informationen

Zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation benötigen Sie vorab Frequenzen für den Versuchsfunk. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Dazu gehören 

Die BNetzA prüft, ob Ihre Versuche andere Frequenznutzungen beeinträchtigen könnten, die in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragen sind. Wenn keine Störungen zu erwarten sind, werden Ihnen die entsprechenden Frequenzbereiche zugeteilt.
 


Voraussetzungen

Ihre Versuche beeinträchtigen keine in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragenen Frequenznutzungen.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für den Versuchsfunk online, per Post oder E-Mail beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 221
Adresse
Canisiusstrasse 21
55122 Mainz