Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihnen Frequenzen im digitalen Eisenbahn-Betriebsfunk zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die standortbezogenen technischen Parameter festsetzen lassen. Die Festsetzung beantragen Sie bei der BNetzA. Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Dem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:


Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung und die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.
Festsetzung online beantragen:

Festsetzung per E-Mail beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 224, Frequenzzuteilung digitaler Bahnfunk
Lieferanschrift
Nobelstraße 55
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt