Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung


Allgemeine Informationen

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Zuständige Stelle(n)

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift

10868 Berlin, Stadt