Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen


Allgemeine Informationen

Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen

Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Gebühr für die Frequenzzuteilung

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung


Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen nach Vorliegen der nach dem Luftverkehrsrecht erforderlichen Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und dem erfolgreichen Abschluss gegebenenfalls erforderlicher Koordinierungen mit anderen Funkdiensten. Sie sollten den Antrag daher mindestens 10  Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn stellen. 


Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für den mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 4, Frequenzzuteilung Flug- und Flugnavigationsfunk
Adresse
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn