Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang beantragen


Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Ihrem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.
Die standortbezogenen Parameterfestsetzungen erfolgen befristet. Die Dauer der Befristung können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.   


Voraussetzungen

Sie müssen eine entsprechende Frequenzzuteilung besitzen.


Gebühren (Kosten)

Gebühr für die Frequenzzuteilung

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung


Verfahrensablauf

Sie können die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.

Festsetzung online beantragen:

Festsetzung per E-Mail beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 2240, Standortbezogene Parameterfestsetzung
Adresse
Nobelstraße 55
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt