Blindenführhund als Hilfsmittel beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Gebühr

Gebühr
10 EUR (FIX)

Bei Hilfsmitteln gilt die Zuzahlungsregel, bei der Sie höchstens 10 EUR zahlen. Unter bestimmten Bedingungen werden Sie von der Zuzahlungspflicht befreit.


Allgemeine Informationen

Blindenführhunde, die in der Umgangssprache auch Blindenhunde genannt werden, sind speziell ausgebildete Hunde, die Sie im Alltag unterstützen, wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind.

Mit Hilfe des Hundes können Sie sich sicher überall orientieren. Die Hunde können zum Beispiel:

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Blindenführhund:

Sie erhalten zusätzlich eine monatliche Pauschale, von der Sie die Unterhaltskosten für Ihren Hund bestreiten. In der Regel sind Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit, benötigen aber eine Steuermarke.

Ein Hundeverbot, zum Beispiel in Lebensmittelgeschäften, in Museen oder in Kirchen, gilt nicht für Blindenführhunde. Bei Flug- und Bahnreisen können Sie den Hund kostenlos mitnehmen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)