Förderung aus dem Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" beantragen


Allgemeine Informationen

Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" sollen

Dabei ist auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Das Bundesprogramm hat folgende Ziele:

Mit einer Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Verein, Verband, gemeinnützige Organisation oder Kommune ein Integrationsprojekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren durchführen. Damit das BAMF prüfen kann, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, müssen Sie eine Interessenbekundung gemäß den Anforderungen der jeweils aktuellen Ausschreibung einreichen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Für Interessenbekundungen:

Für formelle Anträge:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Fristen sind in der aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.


Bearbeitungsdauer

Jährliche Ausschreibung, Förderbeginn zu Beginn des nächsten Jahres


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung eines Projekts im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift

90343 Nürnberg

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 D
Postanschrift
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg