Förderantrag für Abbiegeassistenzsystem stellen


Allgemeine Informationen

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

Gefördert werden:

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.


Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind

von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind

Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:

Zweckbindung

Die Abbiegeassistenzsysteme sind zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Jede Abweichung hiervon während der Zweckbindungsfrist müssen Sie dem BALM umgehend anzeigen. Dazu zählen:

Eine nicht zweckentsprechende Verwendung kann zur Teilaufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Teilrückzahlung der gewährten Zuwendung führen.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides; eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist auf Antrag möglich. Bis zu diesem Termin haben Sie spätestens die Maßnahme durchzuführen und den Verwendungsnachweis vorzulegen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme
Adresse
Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt