Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im Bereich Ökolandbau beantragen


Allgemeine Informationen

Mit dem Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) können Sie Förderungen für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch den Bund beantragen. Dabei werden Projekte unterstützt, die den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verfolgen. Merkmale der Projekte sind:

Antragsberechtigt sind Sie als:

Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz in Deutschland haben.

Sie erhalten die Förderung in Form von Zuschüssen für projektbezogene Ausgaben und Kosten. Diese Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen. Ihr beantragtes Projekt sollte in der Regel auf bis zu 36 Monate angelegt sein.

Die Förderung sieht projektbezogene Zuwendungen vor für:

Die Höhe Ihrer Projektförderung richtet sich nach Ihren projektbezogenen Kosten und kann bis zu 100 % betragen, wenn Sie eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sind.

Als Unternehmen können Ihre Projekte gefördert werden mit:

Sie können sich über aktuelle Bekanntmachungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bundesanzeiger informieren, in dem das BÖL entsprechende Bekanntmachungen veröffentlicht.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Frist für Ihre Skizzeneinreichung hängt von der jeweiligen Bekanntmachung ab.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten inklusive Wissenstransfer durch ein zweistufiges Verfahren beantragen. Dieses besteht aus einer Skizzen- und einer Antragsphase.

Skizzenphase

Zur Erstellung der Projektskizzen und deren Einreichung nutzen Sie das Elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes "easy-Online".

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können Sie im Formularschrank der BLE abrufen.

In der ersten Verfahrensstufe reichen Sie die Skizzen online über "easy-Online" ein.

Ihre eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung Ihrer vorgelegten Projektskizzen unabhängige Experteninnen und Experten unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit hinzuzuziehen. Deren Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Antragsphase

Der Projektträger informiert Sie über das Ergebnis.

Bei positiver Bewertung werden Sie in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - BÖL Forschungsmanagement
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt