Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als Träger von Beratungsangeboten einreichen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.12.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Weitere Informationen

Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Wenn Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeitsnachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere:


Fristen

Sie müssen die Tätigkeitsnachweise jedes Jahr bis zum 31. März für das vorhergehende Kalenderjahr einreichen.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Adresse
Kronenstraße 6
10117 Berlin, Stadt
(Kontakt ausschließlich postalisch, telefonisch und per E-Mail)