Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.03.2025

Allgemeine Informationen

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.

Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.


Gebühr

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Prüfung je Stoff, der bereits in der Datenbank hinterlegt ist: 50,00 EUR

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Prüfung je Stoff, der neu recherchiert wurde: 70,00 EUR


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Verfahrensablauf

Sie können die betäubungsmittel- und grundstoffrechtliche Einordnung von Stoffen online oder per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Einordnung online beantragen:

Einordnung per Post oder E-Mail beantragen:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle, Fachgebiet 82
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt