Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden


Allgemeine Informationen

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.

Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.

Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.

Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:


Voraussetzungen

Sie sind

Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
 


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.  


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.

Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.
 


Verfahrensablauf

Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden. 

Ereignismeldungen online einreichen: 

Ereignismeldung per E-Mail einreichen:

Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 32
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt