ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder per Fax:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Postanschrift

38144 Braunschweig
(Referat L1)