Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Rahmengebühr je nach Aufwand; Höchstsatz nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Inspektionen im Ausland


Allgemeine Informationen

Bei flugmedizinischen Untersuchungen prüfen Sachverständige, ob Personen für den Flugbetrieb tauglich sind. Solche Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur anerkannte Untersuchungsstellen durchführen, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt hat.

Dafür müssen die Untersuchungsstellen besondere flugmedizinische Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen im aktuellen Zeugnis für flugmedizinische Sachverständige (Aeromedical Examiner, kurz: AME), dem sogenannten AME-Zeugnis, als anerkannte Untersuchungsstellen eingetragen sein.

Wenn Sie flugmedizinische Sachverständige oder flugmedizinischer Sachverständiger der Klasse 1 oder 2 sind, können Sie sich folgendes genehmigen lassen:

Neue Untersuchungsstellen

Sie können als AME maximal eine Hauptuntersuchungsstelle und 2 weitere Untersuchungsstellen (Zweiguntersuchungsstellen) unterhalten.

Verlegung einer Untersuchungsstelle

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle verlegen, müssen Sie diese neu prüfen und genehmigen lassen und dürfen erst dann dort Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.

Tausch von Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen

Sie können Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen tauschen. Das ist für Sie jedoch kostenintensiv und aufwändig. Sie müssen in diesem Fall das LBA vor einem Antrag auf Klasse 1, Verlängerung oder Erneuerung kontaktieren. Den Tausch müssen Sie im Vorfeld mit dem LBA abstimmen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Sie können eine neue flugmedizinische Untersuchungsstelle oder eine Adressänderung bestehender Untersuchungsstellen online, per Post oder E-Mail beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag:

Antrag via Post oder E-Mail:

Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit dem Online-Antrag.


Erforderliche Unterlagen

vor Antragstellung:

bei Antragsstellung:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 6
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig