Verschreibung eines Substitutionsmittels an das Substitutionsregister melden


Allgemeine Informationen

Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Das Substitutionsregister soll dabei helfen   Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.

Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: 


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.


Verfahrensablauf

Sie können die Verschreibung von Substitutionsmitteln schriftlich oder online melden. Um den Onlinedienst des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu nutzen, müssen Sie vorab die Zugangsdaten beantragen. Dies können Sie entweder online oder formlos per Post tun. 

Zugangsdaten online beantragen: 

Zugangsdaten per Post beantragen: 

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder einen unbefugten Zugriff vermuten, können Sie neue Zugangsdaten beim BfArM beantragen.

Verschreibung eines Substitutionsmittels online melden: 

Verschreibung eines Substitutionsmittels schriftlich melden:  


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle, Fachgebiet 84
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt