Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU für Kirchen oder Religionsgemeinschaften beantragen


Allgemeine Informationen

Führen Sie als Kirche oder als Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Kulturgut regelmäßig vorübergehend von Deutschland in ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU aus? Dann können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.

Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren

Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.

Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut können Sie nur schriftlich beantragen.


Weitere Informationen

Für die Ausfuhr in Drittstaaten können Sie als Kulturgut bewahrende Kirche oder anerkannte Religionsgemeinschaft eine eigene allgemeine offene Genehmigung beantragen.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)