Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen


Allgemeine Informationen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Zuständige Stelle

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Zuständige Stelle(n)