Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Zuständige Stelle

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Zuständige Stelle(n)