Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen


Allgemeine Informationen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Zuständige Stelle

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Zuständige Stelle(n)