Genehmigung einer Quarantänestation/geschlossenen Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Die Arbeit mit Quarantäneschädlingen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da Schädlinge große Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursachen können.

Wenn Sie mit diesen Quarantäneschädlingen arbeiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Sie dürfen Arbeiten mit Quarantäneschädlingen nur an folgenden Orten durchführen: 

Dies gilt auch für anderweitig geregelte Materialien, das heißt Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die geregelt oder verboten sind, weil Risiken für die Verbreitung von Schädlingen bestehen.

Solche Standorte können zeitlich befristet genehmigt werden, zum Beispiel für die Dauer eines Projektes.

Ist ein Standort als Quarantänestation oder Geschlossene Anlage benannt, können Sie innerhalb dieser Räumlichkeiten Arbeiten mit Quarantäneschädlingen oder anderweitig geregelten Materialien beantragen.

Die Genehmigung gilt für folgende Zwecke:

Für die Genehmigung berücksichtigt die zuständige Stelle folgende Angaben:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

Folgende Unterlagen müssen am Standort im Original vorliegen und müssen Sie per Kopie als Nachweise erbringen:


Zuständige Stelle

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

02.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Adresse
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg (Saale), Stadt