Viehausstellungen und Viehmärkte anzeigen


Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen mit Vieh gelten besondere Pflichten. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen.
Wenn Sie eine Viehausstellung, einen Viehmarkt, eine Viehschau, einen Wettbewerb mit Vieh oder eine ähnliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Die zuständige Stelle kann die Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Über die Einschränkungen oder Verbote werden Sie informiert.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Formlose schriftliche oder elektronische Anzeige


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Stellen Sie die Anzeige spätestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert 1 bis 3 Wochen.


Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige formlos in schriftlicher oder elektronischer Form oder über den Online-Dienst stellen.

Wenn Sie die Anzeige schriftlich per Post oder E-Mail stellen möchten:

Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Jessenstraße 1 - 3

22767 Hamburg


Fachlich freigegeben am

12.03.2025

Zuständige Stelle(n)