In einen Regionalplan Einsicht nehmen


Allgemeine Informationen

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Regionale Planungsgemeinschaften


Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Zuständige Stelle(n)