Rezertifizierung Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen


Allgemeine Informationen


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Kostenart: variabel
Bemerkung: Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV


Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: 3 Jahre
Bemerkung:
Für Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von drei Jahren vorgesehen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 - 5 Tage.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
- Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) -


Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Zuständige Stelle(n)