Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen


Allgemeine Informationen


Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.


Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.


Weitere Informationen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Zuständige Stelle(n)