Preise von Rind-, Schwein- und Schafschlachtkörpern melden


Allgemeine Informationen

Schlachtbetriebe und Schlachthöfe, die eine bestimmte Anzahl von Rindern, Schweinen und Schafen schlachten, müssen dies wöchentlich melden.

Sie müssen die Preise immer für die Vorwoche melden. Als Vorwoche gilt die Dauer von Montag bis Sonntag.

Sie müssen dabei folgende Angaben machen:

Sie müssen die Preismeldungen folgendermaßen unterteilen:

Darüber hinaus  müssen Sie beachten:


Erforderliche Unterlagen

Preis- und Mengenmeldungen im CSV-Dateiformat.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

14.08.2025

Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Adresse
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt