Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als verantwortlicher Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung auf Veranstaltungen, die dem Brauch dienen, mit Kartuschenmunition schießen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe.
Mitglieder einer Brauchtumsschützenvereinigung sind berechtigt, Einzellader-Langwaffen und bis zu 3 Repetier-Langwaffen sowie der dazugehörigen Munition zu erwerben und zu besitzen. Dazu wird eine Bescheinigung für die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung benötigt. 
Unter Brauchtum versteht man die Ausübung einer langjährigen Tradition. Zumeist hat diese Ausübung einen geschichtlichen Hintergrund oder eine regionale Gepflogenheit. In diesem Zusammenhang muss das Schießen mit einer Schusswaffe einen notwendigen Zweck für die Ausübung des Brauchtums erfüllen und darf keinen alleinigen beziehungsweise überwiegenden Zweck bilden.
Für die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten bei Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen, muss ein verantwortlicher Leiter aus der Brauchtumsschützenvereinigung benannt werden. Zusätzlich muss ein Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Die Erlaubnis wird für maximal 5 Jahre erteilt.
 


Voraussetzungen

Sie schicken den Antrag an die zuständige Waffenbehörde.

Ihnen kann als verantwortlicher Leiter die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe einer Brauchtumsschützenvereinigung ausgestellt werden, wenn Sie

Wenn Sie unter 25 Jahre sind, müssen Sie zusätzlich ein psychologisches Gutachten nach § 6 Absatz 3 WaffG vorlegen.

Ihr waffenrechtliches Bedürfnis weisen Sie durch die Teilnahme an einer bevorstehenden Veranstaltung und der Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung nach. Das Schießen auf der Veranstaltung muss der Ausübung des Brauchtums dienen.

Sie müssen ein Sicherheitskonzept über den geplanten Ablauf des Schießens und die angedachte Lagerung der Waffen und Munition vorlegen.

Die Behörde prüft, ob Sie nach dem Waffengesetz zuverlässig und persönlich geeignet sind.

Dazu holt die Behörde folgende Informationen ein:

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Waffenbehörde die Entscheidung über Ihren Antrag mit.


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Die Geltungsdauer ist von der Teilnahme der in Zukunft geplanten Veranstaltungen abhängig.


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde.

Um die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung zu erhalten, werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:

Die Behörde prüft, ob Sie nach dem Waffengesetz zuverlässig und persönlich geeignet sind.

Dazu holt die Behörde folgende Informationen ein:

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Waffenbehörde die Entscheidung über Ihren Antrag mit.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Zuständige Stelle(n)