Ausnahmegenehmigung für das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen beantragen


Allgemeine Informationen

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Waffen grundsätzlich verboten.

Zu öffentlichen Veranstaltungen zählen zum Beispiel:

Unerheblich ist dabei, ob die Veranstaltung Eintritt kostet.

Wenn Sie aus besonderen Gründen dennoch eine Waffe mitführen möchten, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Eine Ausnahmegenehmigung können Sie nur erhalten, wenn Sie

Ausnahmegenehmigungen können zum Beispiel in folgenden Fällen erteilt werden:

Sie müssen die erteilte Ausnahmegenehmigung bei der Veranstaltung mitführen und auf Verlangen vorzeigen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

05.10.2026

Zuständige Stelle(n)