Einwendungen gegen geplante Bauvorhaben der Eisenbahn des Bundes erheben und Stellungnahmen abgeben


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Planfeststellungsverfahrens wird unter anderem beeinflusst durch:


Verfahrensablauf

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens (PFV), das wie folgt abläuft:

Wenn Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen und Stellungnahmen online einreichen:

Wenn Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen und Stellungnahmen per Post oder Fax einreichen:


Allgemeine Informationen

Eisenbahnbetriebsanlagen dürfen nur mit einer Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) neu gebaut, geändert oder zurückgebaut werden.

Zu den Betriebsanlagen einer Eisenbahn zählen zum Beispiel:

Wenn Sie als Privatperson, Organisation oder Unternehmen eine Einwendung erheben möchten:

Die Planunterlagen des Bauvorhabens liegen für einen Monat öffentlich aus.

Sie können sich in dieser Zeit über das geplante Bauvorhaben informieren. Dabei prüfen Sie, ob das Bauvorhaben Ihre Rechte oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt, zum Beispiel durch eine drohende:

Dann können Sie beim EBA eine Einwendung gegen das Bauvorhaben einreichen, in der Sie die befürchtete Beeinträchtigung beschreiben.

Wenn Sie als anerkannte Umwelt- oder Naturschutzvereinigung eine Stellungnahme abgeben möchten:

Sie können sich über die Planunterlagen des Bauvorhabens informieren und diese prüfen in Bezug auf:

In einer Stellungnahme können Sie sich dazu äußern, ob das geplante Vorhaben mit den gesetzlichen Vorschriften in diesen Bereichen vereinbar ist.

Als betroffene Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie über das Vorhaben einzeln unterrichtet. Sie prüfen, ob das geplante Bauvorhaben mögliche Auswirkungen auf Ihren öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich hat. In diesem Fall können Sie beim EBA eine Stellungnahme abgeben.


Fristen

Sie können die Planunterlagen für die Dauer von einem Monat auf dem "Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben" einsehen. 


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Außenstellen – Sachbereiche 1