Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.


Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn


Erforderliche Unterlagen

Für die Herstellung eines Kurzfilms:

Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – Referat K 35 - Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis
Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt