Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

25.08.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Beantragung und Ausstellung des Beratungshilfescheins durch die Rechtsantragstelle sind kostenlos.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Wenn Sie durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten werden, zahlen Sie mit Beratungshilfe einmalig 15 Euro.


Zuständige Stelle

Amtsgericht


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Weitere Informationen

In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gibt es anstatt der Beratungshilfe eine Rechtsberatung.


Verfahrensablauf

Sie können vorab online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen. Dafür nutzen Sie den "Vorab-Check" auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Sie können Beratungshilfe schriftlich oder persönlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:

Wenn Sie den Antrag persönlich stellen:

Die Rechtsantragsstelle prüft im Anschluss, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen.

Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsbeistand aufsuchen. Dort legen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt reicht den Antrag auf Beratungshilfe anschließend bei Gericht ein.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine außergerichtliche Rechtsberatung oder -vertretung benötigen, die Kosten aber nicht selbst aufbringen können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Eine außergerichtliche Beratung bedeutet:

Die Beratungshilfe deckt nur die außergerichtliche Vertretung ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, können Sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragen.

Sie können Beratungshilfe zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten erhalten:

Wenn es um das Strafrecht oder um Ordnungswidrigkeiten geht, können Sie nur eine Beratung erhalten, aber keine rechtliche Vertretung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)