Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen


Allgemeine Informationen

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Menschen befähigen, sich bestmöglich beruflich zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.

Einen Antrag können beispielsweise schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige stellen.

Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter hauptverantwortlich. Dabei arbeiten die Ämter eng mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit Rehabilitationsträgern zusammen.

Sie können verschiedene Leistungen als begleitende Hilfe beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen und insbesondere für folgende Bedarfe eine finanzielle Unterstützung erhalten:

Auch können Sie die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz sowie eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung beim zuständigen Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben dürfen von den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern nur erbracht werden, wenn diese Leistungen nicht von einem Rehabilitationsträger, vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

04.09.2025

Zuständige Stelle(n)