Änderung der Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen


Allgemeine Informationen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:

Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.

Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.

Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.


Voraussetzungen

Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Akkreditierung online, per E-Mail oder per Post stellen.

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail oder Post stellen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

06.10.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Adresse
Spittelmarkt 10
10117 Berlin, Stadt