Sektorübergreifende Investitionen in deutsche Unternehmen melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

15.10.2025

Verfahrensablauf

Die Meldung für Investitionen sollen Sie online über das Bundesportal beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einreichen. 
Sofern Ihnen dies ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar ist, können Sie die Angaben auch auf anderem Wege einreichen. Genaue Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMWE. 
Online-Meldung:

Der weitere Ablauf ist wie folgt:


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Fristen

Bemerkungen zur Antragsfrist:

Bemerkungen zur Genemigungsfiktion:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im meldepflichtigen sektorübergreifenden Bereich in ein deutsches Unternehmen investieren wollen und selbst nicht in der Europäischen Union (EU) oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ansässig sind, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Ihre Investition prüfen und diese erlauben, untersagen oder an Bedingungen knüpfen. Ihre Investition dürfen Sie in diesem Fall erst nach der Freigabe durch das BMWE vollziehen. Bis zur Freigabe besteht ein sogenanntes Vollzugsverbot.

Das BMWE kann prüfen, ob Ihre Investition die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands beziehungsweise die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands oder der Europäischen Union (EU) voraussichtlich beeinträchtigt. Ob Sie Ihre Investition beim BMWE melden müssen – also eine sogenannte Meldepflicht besteht – hängt davon ab, in was für ein deutsches Unternehmen Sie investieren wollen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) - Referate für Investitionsprüfung (VD3/VD4)
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin, Stadt
Postanschrift

10100 Berlin, Stadt