Sortenschutz beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Pflanzenart, der die Sorte angehört.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für bereits geschützte Sorten entsteht eine Jahresgebühr. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Dauer des bestehenden Sortenschutzes und von der Artengruppe, der die jeweilige Sorte angehört.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

Per Post oder per Fax:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.

Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:

Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.

Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover
Postanschrift

Postfach:610440
30604 Hannover