Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

04.12.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme
Adresse
Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt