Einwendungen und Stellungnahmen zu Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen einreichen


Allgemeine Informationen

Bevor Bundeswasserstraßen von Behörden oder Unternehmen gebaut, ausgebaut oder beseitigt werden, wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über die Pläne informiert und beteiligt. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie Trägerinnen oder Träger öffentlicher Belange können sich durch Einwendungen und Stellungnahmen an der Planfeststellung beteiligen. 

Bundeswasserstraßen sind die Flüsse, Kanäle und Küstengewässer in Deutschland, die sich mit Schiffen befahren lassen.  Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können beispielsweise

Einwendungen

Vor einer möglichen Genehmigung der Baumaßnahmen sind die Antragsunterlagen des geplanten Bauvorhabens für eine gesetzlich definierte Dauer öffentlich einsehbar. Als Bürgerin und Bürger können Sie sich in dieser Zeit über das Bauvorhaben informieren und prüfen, ob Sie sich durch dieses in Ihren Belangen berührt sehen, zum Beispiel durch eine drohende Lärm- oder Umweltbelastung. Sie können dann bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eine Einwendung erheben. In dieser beschreiben Sie die befürchtete Beeinträchtigung und geben Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

Stellungnahmen 

Zusätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie die Trägerinnen oder Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Vorhaben bei der GDWS einreichen. Trägerinnen oder Träger öffentlicher Belange können beispielsweise betroffene Landkreise und weitere Behörden sowie Versorgungsunternehmen sein.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Planfeststellungsverfahrens wird unter anderem beeinflusst durch


Verfahrensablauf

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf: 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Einwendungen und Stellungnahmen online einreichen: 

Einwendungen und Stellungnahmen per Post oder Fax einreichen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

15.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – Unterabteilung Planfeststellung
Adresse
Am Propsthof 51
53121 Bonn, Stadt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R21 Kiel
Adresse
Kiellinie 247
24106 Kiel

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R21 Aurich
Adresse
Schloßplatz 9
26603 Aurich (Ostfriesland)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R22 Hannover
Adresse
Am Waterlooplatz 5
30169 Hannover

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R22 Münster

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R23 Mainz
Adresse
Brucknerstraße 2
55127 Mainz

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R24 Würzburg
Adresse
Wörthstraße 19
97082 Würzburg

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Unterabteilung Planfeststellung Dezernat R25 Magdeburg
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 1
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt