Nachbeurkundung einer Geburt auf ausländischen Seeschiffen beantragen


Allgemeine Informationen

Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes. Wenn Sie auf einem ausländischen Seeschiff ein Kind bekommen, unterliegt das den gleichen Regeln wie eine Geburt in dem Land.

Wenn einer der Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält Ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sollte nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Eltern nicht verheiratet sein, muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen.

Sie können Ihr Kind in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Ihr Kind kann später die Nachbeurkundung, also eine deutsche Geburtsurkunde, selbst beantragen. Ebenso können später die Ehefrau, der Ehemann oder die Nachkommen eine deutsche Geburtsurkunde für die auf dem ausländischen Schiff geborene Person beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Im Regelfall werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

Wenn die Mutter verheiratet ist oder war:

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom ausländischen Urkundenwesen und kann erst nach Prüfung des Antrags beurteilt werden.


Zuständige Stelle

Standesamt


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Zuständige Stelle(n)