Zuschuss des Jobcenters zur Praktikumsvergütung im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung beantragen


Allgemeine Informationen

Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu 276,00 EUR zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.

Förderungsfähig sind:

Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.

Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Keine


Fristen

Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.


Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise kommunales Jobcenter


Verfahrensablauf

Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung (EQ) müssen Sie schriftlich beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Zuständige Stelle(n)