Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen


Allgemeine Informationen

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Anzeige von Änderungen im Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.


Fristen

Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.


Bearbeitungsdauer

Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

01.12.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt