Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:

Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.


Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

09.12.2025

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Straßenverkehrsangelegenheiten, Friedhofsverwaltung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt