Übermittlungssperre für Fahrzeugregister beantragen


Allgemeine Informationen

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Ihre persönlichen Daten und die Ihres Fahrzeugs bei den örtlichen Zulassungsbehörden und beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gespeichert.

In bestimmten Fällen können andere Personen, Unternehmen oder Behörden dort eine Auskunft über Ihre Daten erhalten.

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie die Weitergabe dieser Daten verhindern. Dazu beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Übermittlungssperre Ihrer Daten.

Sie müssen dafür glaubhaft machen, dass durch die Weitergabe Ihrer Daten Ihre schutzwürdigen Interessen verletzt werden und eine erhebliche Gefährdung für Leben, Gesundheit oder der persönlichen Freiheit besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei

Es können auch andere Personen durch die Weitergabe Ihrer Daten gefährdet werden.

In Einzelfällen ist die Übermittlung trotz Sperre möglich, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten oder wenn Rechtsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden sollen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Vor der Übermittlung Ihrer Daten bekommen Sie Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.


Voraussetzungen

Sie können glaubhaft machen, dass durch eine Weitergabe Ihrer Daten aus dem Fahrzeugregister schutzwürdige Interessen von Ihnen oder anderen Personen verletzt werden und zum Beispiel Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht.


Fristen


Zuständige Stelle

Zulassungsbehörde


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

26.11.2025

Zuständige Stelle(n)