Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
Rechtsgrundlage
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.135, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Fachlich freigegeben am
02.04.2026Zuständige Stelle
Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Gebühr
Gebühr
130 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))
Gebühr
65 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)
Gebühr
70 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)
Allgemeine Informationen
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.
Dies gilt für folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung