Reisepass mit reduzierten Gebühren oder gebührenfrei beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Reisepass beantragen, müssen Sie dafür eine Gebühr zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten verringert werden oder entfallen ganz. Dazu müssen Sie im Einzelfall zusätzliche besondere und spezifische Umstände darlegen, dass Sie finanziell bedürftig sind, den Reisepass benötigen und Sie die Kosten der Reise dennoch tragen können.
Voraussetzungen
- Bei Ihnen liegen zusätzliche besondere und spezifische Umstände vor, die eine Reise erforderlich machen, obwohl nicht genügend Geld für einen Passantrag vorhanden ist.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Erforderliche Unterlagen
- Darlegung zusätzlicher besonderer und spezifischer Umstände. Allein der Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch oder nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs begründet noch keine Bedürftigkeit, die zu einer Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung berechtigt.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- Ihr bisheriger Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Zuständige Stelle
Passbehörden
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
13.05.2026Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt