Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden


Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.

 

Dies betrifft folgende Lizenzen:

 

Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

29.10.2025

Zuständige Stelle(n)