Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen 

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
 


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

28.05.2026

Zuständige Stelle(n)