Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlängern


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als schwerbehinderter Mensch einen blauen oder orangen Parkausweis haben, können Sie diesen verlängern lassen.

Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.

Blauer Parkausweis:

Oranger Parkausweis:

Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:


Voraussetzungen

Der blaue Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:

Der orange Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:


Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

27.05.2026

Zuständige Stelle(n)